Die allgemeinen Betriebsvorschriften für „Fliegende Bauten“. In diesen steht z. B. welcher Abstand zwischen den Biertischgarnituren sein muss, wie viele Notausgänge benötigt werden und die Anzahl der Sicherheitseinrichtungen (Notausgangs- und Anti-Panikbeleuchtungen sowie Feuerlöscher).